Seit Juni 2025 gibt es die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Pflanzarbeiten“ (ZTV-Pflanzarbeiten) der FLL in der 1. Ausgabe. Beim Pflanzschnitt beziehen sie deutlicher Stellung als frühere Regelwerke. Die Fachwelt ist sich in dieser Frage allerdings nicht einig.
Was die ZTV-Pflanzarbeiten regeln
Die ZTV-Pflanzarbeiten ersetzen keine Norm. Sie ergänzen die ATV DIN 18299, 18300 und 18320 sowie die Fachnormen DIN 18915 und DIN 18916. Man kann sie in VOB-Verträgen und in reinen BGB-Verträgen verwenden. Verbindlich werden sie nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind [1][3].
Nach Tom Kirsten, der das Regelwerk auf beiden FLL-Fachtagungen vorgestellt hat, bekommt der Pflanzschnitt darin deutlich mehr Gewicht als früher. Das Regelwerk spricht eine eindeutige Empfehlung aus und unterscheidet dabei zwischen leichten Hochstämmen, Hochstämmen nach Stammumfang und Solitärgehölzen [3]. Im Vorwort wird ein Ausschussmitglied zugespitzt zitiert: Wer auf den Pflanzschnitt verzichte, begehe „unterlassene Hilfeleistung“ [2].
Die frei verfügbare Leseprobe zeigt, wie das im Vertrag umgesetzt wird [2]:
- In der Leistungsbeschreibung sollen besondere Vorgaben zum Pflanzschnitt stehen, vor allem bei Alleebäumen und Hochstämmen. Ein Beispiel ist das Entfernen unterer Äste am Kronenansatz (Abschnitt 0.2.13).
- Als mögliche Abweichung nennt das Regelwerk, dass Laubgehölze vor der Pflanzung nicht zurückgeschnitten oder ausgelichtet werden. Wer keinen Pflanzschnitt will, muss das also ausdrücklich in die Ausschreibung schreiben (Abschnitt 0.3.2).
- Der Pflanzschnitt kann auch in der Baumschule erfolgen, als Muster an einer Pflanze oder an der ganzen Lieferung. Laut Kirsten ist dann mit einem stärkeren Rückschnitt zu rechnen. Ob so verfahren wird, entscheidet der Auftraggeber [2][3].
- Bei der Anlieferung werden unter anderem die Beschaffenheit der Krone und die Kallusbildung an Schnittwunden geprüft (Anhang B).
Dirksen: „grundsätzlich“ schneiden
Auf beiden FLL-Fachtagungen zu den ZTV-Pflanzarbeiten hat Christoph Dirksen zum Pflanzschnitt gesprochen: online am 15. Oktober 2025 und in Duisburg im Oktober 2026. Nach dem FLL-Rückblick von 2026 erklärte er, warum der Pflanzschnitt bei der Baumpflanzung grundsätzlich durchgeführt werden sollte [4]. Der Bericht von 2025 schreibt „immer“ statt „grundsätzlich“ [5]. Seine Begründung geben beide Berichte nicht wieder. Nach Kirsten hat Dirksen dazu einen eigenen Beitrag im Jahrbuch der Baumpflege 2026 veröffentlicht [3].
Wie das zu früheren Regeln und zur Praxis passt
Die ZTV-Baumpflege (2017) behandelt die Jungbaumpflege als Erziehungs- und Aufbauschnitt. Für die Pflanzung selbst verweist sie auf die FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen [6]. Sie führt außerdem die Begriffe „temporäre“ und „permanente“ Krone ein: Die unteren Äste eines jungen Straßenbaums sind nur auf Zeit da [7]. Für die Pflanzenqualität verweisen die ZTV-Pflanzarbeiten auf die TL-Baumschulpflanzen (2020), die Nachfolger der früheren Gütebestimmungen [2][8].
Kommunale Standards und Baumschulen schneiden in der Regel schon heute, aber unterschiedlich stark:
- Berlin (Stand 09/2024): Die Krone wird je nach Art meist um etwa ein Drittel reduziert. Begründet wird das mit dem Gleichgewicht zwischen verringerter Wurzelmasse und Krone. Der Leittrieb bleibt erhalten, Konkurrenztriebe werden entfernt [9].
- Bremen (Stand 09/2025): Konkurrenztriebe werden grundsätzlich vollständig entfernt. Erziehungsschnitte gehören zum Mindeststandard der fünfjährigen Entwicklungspflege [10].
- Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (2019) empfiehlt rund 30 % weniger Kronenvolumen, um die Verdunstung zu senken [11]. Die Baumschule Lorenz von Ehren nennt etwa 20 % als Auslichtungsschnitt, ohne den Leittrieb zu kürzen [12].
Stand der Diskussion
Die klassische Begründung, die Krone an die verkleinerte Wurzel anzupassen, ist international umstritten. Die ISA empfiehlt, bei frisch gepflanzten Bäumen nur totes und gebrochenes Holz zu entfernen und weitere Schnitte um zwei bis drei Jahre zu verschieben [13].
Die vorliegenden Versuche zeigen keinen Vorteil für das Überleben:
- Ein Feldversuch in Oklahoma mit 480 wurzelnackten Bäumen aus zehn Arten: Wurden 30 % der Krone entfernt, änderte das nichts am Überleben [14].
- Bei ballierten Spitzahornen beeinflusste der Kronenschnitt Überleben und Stammumfang nach drei Jahren kaum. Die Triebentwicklung veränderte er dagegen deutlich [15].
- Bei Acer rubrum ging es um Strukturschnitt beim Pflanzen. Die fünf stärksten Äste hatten danach eine um 26 % kleinere Querschnittsfläche. Die Höhe blieb gleich, der Stamm wuchs 8 % langsamer [16].
Die Ergebnisse sprechen damit eher für den Schnitt als Erziehungsmaßnahme als für einen Ausgleich des Wasserhaushalts. Auch in der kommunalen Praxis ist die Frage nicht entschieden. Die Stadt Rostock nennt es eine offene Frage, ob ein starker Kronenrückschnitt das Anwachsen und die Baumqualität fördert [17].
Für den späteren Erziehungsschnitt empfiehlt Dujesiefken nach niederländischem Vorbild höchstens 20 % des Kronenvolumens je Pflegegang, bei sehr wüchsigen Jungbäumen bis 30 %. Zuerst kommen die Konkurrenten des Leittriebs weg [7].
Was das für die Praxis heißt
- Wenn die ZTV-Pflanzarbeiten vereinbart sind, ist der Pflanzschnitt der Regelfall. Wer anders vorgehen will, legt das in der Leistungsbeschreibung fest.
- Kronenansatz, untere Äste und einen möglichen Musterschnitt in der Baumschule sollte man vorab festlegen.
- Den Schnitt als Erziehungsschnitt anlegen: Leittrieb sichern, Konkurrenztriebe entfernen. Wie stark eine pauschale Massenreduktion sein soll, ist fachlich nicht abschließend geklärt.
- Den Anwuchserfolg von Gehölzen beurteilen die ZTV-Pflanzarbeiten zwischen 1. September und 15. Oktober [2][3].
Quellen
- [1] FLL: Neues FLL-Regelwerk ZTV-Pflanzarbeiten (Mitteilung, 2025): fll.de
- [2] FLL: ZTV-Pflanzarbeiten 2025, Inhaltsübersicht/Leseprobe: shop.fll.de; Produktseite: shop.fll.de
- [3] Kirsten, T.: Die neuen ZTV-Pflanzarbeiten – Tipps und Hinweise zur Anwendung. Jahrbuch der Baumpflege 2026 (Nachdruck, PDF): PDF
- [4] FLL: Rückblick FLL-Fachtagung ZTV-Pflanzarbeiten in Duisburg (19.10.2026): fll.de
- [5] FLL: Rückblick zur Online-Fachtagung ZTV-Pflanzarbeiten am 15.10.2025: fll.de
- [6] FLL: ZTV-Baumpflege 2017, Leseprobe: shop.fll.de
- [7] Dujesiefken, D.: Auf den Schnitt kommt es an (BUND MV, Alleentagung 2021): PDF
- [8] FLL TL-Baumschulpflanzen:2020 (DIN Media): din.de
- [9] Berliner Standards für die Pflanzung von Straßenbäumen (09/2024): PDF
- [10] Bremen: Leitfaden für Baumpflanzungen (Stand 09.09.2025): PDF
- [11] Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein: Pflanzanleitung (04/2019): PDF
- [12] Lorenz von Ehren: Behandlung von Gehölzen (2016): PDF
- [13] ISA: Pruning Young Trees (2011): PDF
- [14] Arboriculture & Urban Forestry 6(12), 1980, S. 331 (Referat zu Whitcomb 1979): auf.isa-arbor.com
- [15] Findlay, C. et al.: Root and shoot pruning in root-balled Acer platanoides. Arboricultural Journal 21(3), 1997: researchportal.hw.ac.uk
- [16] Gilman, E. F.: Pruning Acer rubrum at planting impacts structure and growth. AUF 41(1), 2015: hort.ifas.ufl.edu
- [17] Vetter, N. (Stadt Rostock): Baumpflanzungen in der Stadt – Erfolge & Fragezeichen (BUND MV, 2025): PDF
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