Kappungen sind baumzerstörend

Schadenersatz möglich

Schaut man sich im Januar/Februar eines jeden Jahres in einer Stadt um, so entdeckt man an vielen Stellen frisch gekappte Bäume.

Nach geltenden Regelwerken dürfen diese Kappungen nicht durchgeführt werden!

Sie können nicht als Baumpflegemaßnahme bezeichnet werden. Werden sie trotzdem durchgeführt, muss die ausführende Firma mit Schadensersatzforderungen rechnen.

Kappungen machen den Baum nicht sicherer, sondern erhöhen bereits nach wenigen Jahren die Bruchgefahr. Es ist nicht korrekt, dass gekappte Bäume weniger Blattmasse haben. Der Baum braucht die Blätter zum Leben.

Um über die Folgen von baumzerstörenden Kappungen zu informieren, wurde ein Faltblatt erstellt. Das zum Herunterladen auf der Website www.baumpflege-lexikon.de zur Verfügung steht.