Neuer FLL-RWA konstituiert

Bewässerungsanlagen in Hausgärten/Vegetationsflächen

Im Anschluss an einen Erfahrungsaustausch des FLL-Arbeitskreises Bau- und Vegetationstechnik am 1. und 2. Juni der FH-Wiesbaden, im Lehrgebiet Vegetationstechnik in Geisenheim konnte der Präsident der FLL, Prof. Albert Schmidt, einen neuen Regelwerksausschuss RWA „Bewässerungsanlagen in Hausgärten/Vegetationsflächen“ konstituieren.
Einvernehmlich wurde Prof. Dr. Ing. Stephan Roth-Kleyer (FH Wiesbaden), der vom FLL-Präsidium vorgeschlagen worden war, zum Leiter dieses Gremiums gewählt.

Hintergrunde für die Einrichtung dieses RWA sind
- der allseits diskutierte Klimawandel,
- der notwendige sparsame Umgang mit der Ressource Wasser
- ein Markt von geschätzten 30 Mio. Euro je Jahr für automatische         Bewässerungen für Vegetationsflächen alleine in Deutschland sowie
- das Fehlen von Empfehlungen oder Vorgaben für die Planung, den Bau und die Wartung von automatischen Bewässerungsanlagen

Ziel der FLL ist es, zeitnah für die „Grüne Branche“ ein einschlägiges Regelwerk mit dem Arbeitstitel „Bewässerungsanlagen in Hausgärten/ Vegetationsflächen“ zu erarbeiten. Inhaltliche Schwerpunkte für dieses Regelwerk bilden nach einer vorläufigen Gliederung
- Grundlagen; z. B. Wasserbedarf von Bäumen, Pflanzen und Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen, Anforderungen an die Wasserqualität
- Bewässerung: Methoden (Wasserverteilung), Arten (stationär, vollautomatisch, über-/unterirdisch), Systeme (kapillar, druckkompensierte Tröpfchenbewässerung, Beregnen/Sprühen, Low Pressure Systems (LPS), Technik (Magnetventile, Regner, Steuerungselemente usw.)…
- Planungsaspekte: Ästhetik (Sichtbarkeit des Systems, Sprühschutz), Berechnung (Dimensionierung, Messung und Steuerung), Kosten, Folgekosten (auch Zugänglichkeit für die Wartung mit bedenken usw.), Bedienungsfreundlichkeit…
- Einbau
- Wartung/ Pflege, Unterhaltung

Das nächste Arbeitstreffen des FLL-RWA „Bewässerungsanlagen in Hausgärten/Vegetationsflächen“ ist für den 13. September wiederum in Geisenheim geplant.
Nach der FLL-Geschäftsordnung für die Regelwerksarbeit können nur bis max. 15 Experten in einem RWA mitwirken, die überwiegend durch Verbände/Institutionen delegiert werden. Sollte das Interesse bei FLL-Mitgliedern jedoch deutlich darüber hinausgehen, kann die FLL parallel einen Arbeitskreis einrichten, der die Arbeit des Regelwerksausschusses eng begleitet. Interessierte Experten, die an einer Mitarbeit in einem Arbeitskreis interessiert sind, können sich bei der FLL melden.