Persönliche Haftung des Baumkontrolleurs

BaumRecht


Bei einem Unfall aufgrund eines auf die Straße gestürzten Baumes können sowohl Sachschäden als auch Personenschäden bis hin zu Todesfällen entstehen. Liegt ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vor, drohen zivilrechtliche Schadenersatzforderungen und bei Personenschäden zudem eine strafrechtliche Verfolgung. Wie kann sich der Baumkontrolleur als Behördenbediensteter insbesondere bei nicht ausreichenden Finanzmitteln oder fehlendem Personal rechtlich absichern, damit er nicht persönlich haftet? Antworten gibt ein Beitrag von Rainer Hilsberg in der aktuellen TASPO BaumZeitung.