Mängelansprüche und Haftung bei Kronensicherungen

BaumRecht

Die wichtigsten Neuerungen der von der FLL herausgegebenen ZTV-Baumpflege 2006 gegenüber der Ausgabe 2001 betrafen die Kronensicherungen. Für die Praxis besonders bedeutsam ist die deutliche Erhöhung der Werte für die Bruchlast von Materialien zur Kronensicherung. Wurden Kronensicherungen nach den Vorgaben der ZTV-Baumpflege 2001 eingebaut, könnten deshalb dem Auftraggeber Mängelansprüche gegenüber dem Auftragnehmer zustehen. Darüber hinaus ist von Interesse, ob im Falle eines Baumbruchs aufgrund einer falsch dimensionierten Kronensicherung der Verkehrssicherungspflichtige für einen daraus entstehenden Schaden haftet.