Alleenschutz ist rechtlicher Abwägungskampf

BaumSchutz

Der Schutz von Alleen ist vom europaweiten Denkmalschutz über die Länderverfassungen bis zur örtlichen Baumschutzsatzung durchgängig zu gewährleisten. Vorausgesetzt, die Verkehrssicherungspflicht von Bund, Ländern und Gemeinden spricht dem nicht entgegen. Möglichkeiten zum Alleenschutz führte Prof. Ernst-Rainer Hönes aus Mainz auf der Fachtagung „Alleen in Deutschland“ aus. Diese Möglichkeiten zum Alleenschutz reichen von den denkmalpflegerischen Grundsätzen der Charta von Venedig bis zum regionalen Naturschutz.